Fotowerk

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

(1) Alle Vereinbarungen, die zwischen Photowerk und einem Kunden zur Ausführung einer Bestellung getroffen werden, sind in den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schriftlich niedergelegt. Die Nutzung des Internetangebotes von Photowerk geschieht ausschließlich zu den nachfolgend aufgestellten (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet abrufbaren Fassung. Diese kann der Kunde auf seinem Computer abspeichern und/oder ausdrucken. Abweichende Bestimmungen erkennt Photowerk ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht an.

(2) Kunden im Sinne unserer AGB sind sowohl Verbraucher wie Unternehmer. Wenn und soweit in den Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten diese gleichermaßen für den Geschäftsverkehr mit Kunden, die Verbraucher sind, wie für den Geschäftsverkehr mit Kunden, die Unternehmer sind. Ansonsten ist ihr Geltungsbereich auf den ausdrücklich benannten Kundenkreis beschränkt.

(3) Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen zu einem Zweck in Geschäftsbeziehung getreten wird, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen, beruflichen Tätigkeit in Geschäftsbeziehung treten. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

2. Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Artikel auf unserer Webseite und in unserer Bestellsoftware stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Artikel zu bestellen.

(2) Die Bestellung des Kunden über die Bestellsoftware durch Anklicken des Buttons „jetzt kaufen“ stellt ein ihn bindendes Angebot über die im Warenkorb befindlichen Waren dar. Die von einem Kunden online übermittelte, schriftlich, telefonisch oder mündlich aufgegebene und bei Photowerk eingegangene Bestellung ist ein bindendes Angebot.

(3) Bevor der Kunde Angebote und Leistungen von Photowerk in Anspruch nehmen kann, muss er sich wahrheitsgemäß und vollständig registrieren. Ändern sich nachträglich gemachte Angaben, ist der Kunde verpflichtet, diese Änderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde notwendige Änderungsmitteilungen oder gibt er von vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche E-Mail-Adresse an, so kann Photowerk von betroffenen Verträgen zurücktreten. Der Kunde trägt alle daraus entstandenen Bearbeitungs- und Versandkosten.

(4) Eine Änderung der Bestellung nach Absendung ist grundsätzlich nicht möglich, das Widerrufsrecht gemäß unserer AGB bleibt davon unberührt.

(5) Mit Übersendung oder Übermittlung der Bilddateien räumt der Kunde Photowerk ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte ein.

(6) Der Kunde bestätigt durch das Hochladen oder Übersenden der Dateien, dass er das Recht dazu hat, die Inhalte und Materialien dieser Bilddateien zu verbreiten und zu vervielfältigen. Der Kunde garantiert, dass die Inhalte und Materialien einer übersandten Datei nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde garantiert insbesondere, dass a) keine rechtswidrigen Vorlagen, Materialien oder Inhalte oder Anleitungen zu Straftaten an Photowerk übersandt werden, b) keine Gesetze zum Schutze der Jugend oder Strafgesetze verletzt werden, c) sämtliche Dateien, Inhalte und Materialien, die an Photowerk übersandt werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstigen Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt Photowerk insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(7) Photowerk ist berechtigt, die vom Kunden übersandten oder übermittelten Bilddateien auf deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Sollten die Bilddateien nach Ansicht von Photowerk gegen geltendes Recht verstoßen, ist Photowerk berechtigt, diese ohne vorherige Ankündigung zu löschen oder zu sperren. Bei strafbaren Bilddateien bleibt Photowerk eine Anzeige bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden vorbehalten.

3. Eigenschaften bestellter Waren

Abbildungen, Zeichnungen, Angaben über Gewichte, Maße und Leistungsmerkmale angebotener Produkte in Preislisten und Prospekten sind stets nur als ungefähre Angaben anzusehen. Abweichungen können sich auch aus dem permanenten Verbesserungsprozess der Produkte ergeben. Kataloge, Preislisten und andere Informationsschriften dienen nur der Erläuterung der darin beschriebenen Waren. Die darin enthaltenen Einzelheiten sind für Photowerk nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich gegenüber dem Kunden erklärt wurde.

4. Preise, Versandkosten und Zahlungsweise

(1) Die Herstellung und Lieferung der Waren erfolgt zu den am Tag der Auftragserteilung gültigen, im Produkttakalog von Photowerk angegebenen Preisen in Euro (EUR). Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, verstehen sich sämtliche Preise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zzgl. der Liefer- und Versandkosten.

(2) Die Liefer- und Versandkosten werden zusätzlich berechnet, diese setzen sich aus Porto, Versand und Verpackung zusammen und richten sich nach der Artikelgröße/-menge. Die genauen Kosten kann der Kunde der Übersicht Versandkosten auf der Internetseite entnehmen.

(3) Beim Versand in Länder die nicht der EU angehören, z.B. der Schweiz, können zusätzliche Zollgebühren und Bearbeitungsgebühren anfallen, auf die Photowerk keinen Einfluss hat. Derartige Zollgebühren und Bearbeitungsgebühren trägt der Kunde.

(4) Photowerk ist berechtigt, irrtümlich falsch angegebene Preise zu berichtigen. Führt eine Berichtigung zu einer Preiserhöhung, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(5) Der Kunde gibt bei Abgabe der Bestellung an, ob er per Bankeinzug, Vorkasse oder gegen Rechnung zahlen möchte. Bei Bezahlung per (SEPA) Bankeinzug bucht Photowerk den Rechnungsbetrag vom Kunden bei der Bestellung angegebenen Bankkonto ab. Falls eine Abbuchung vom Konto des Kunden per (SEPA) Lastschrifteinzug aus vom Kunden zu vertretenden Gründen scheitert, hat der Kunde die durch die Rückbelastung entstehenden Bankbearbeitungsgebühren zu erstatten. Bei Zahlung gegen Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen vom Kunden zu bezahlen.

(6) Die Rechnung wird grundsätzlich mit der Lieferung der Ware übersandt. Bestandskunden, die häufige Bestellungen aufgeben, erhalten zweimal im Monat (Monatsmitte, Monatsende) eine Sammelrechnung. Anstelle einer Rechnung erhalten diese Kunden eine Auftragsbestätigung/Lieferschein mit Lieferung der Ware. Die Sammelrechnung ergibt sich aus der Summe der Auftragsbestätigungen/Lieferscheine in dem betrachteten Zeitraum.

(7) Bei Zahlungsverzug ist Photowerk berechtigt, den konkreten Verzugsschaden mit Zinsen zu berechnen.

(8) Ab einem Auftragswert von 150 Euro behält sich die Firma Photowerk den Versand nur gegen Vorkasse, Lieferung per Nachnahme oder Bankeinzug vor.

(9) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug mit zurückliegenden Rechnungen, erfolgt die Lieferung ausschließlich per Nachnahme oder der Auftrag wird bis zur Bezahlung zurückgehalten.

5. Lieferung

(1) Photowerk beliefert seine Kunden nach handelsüblichen Bedingungen. Die Gefahr geht mit der Auslieferung der Ware an ein Transportunternehmen oder ein sonstiges Transportmittel auf den Kunden über. Photowerk empfiehlt dem Kunden, jede Sendung, deren Äußeres auf eine Beschädigung des Inhaltes schließen lässt, von Post, Bahn oder Speditionen nur unter Vorbehalt des Schadensersatzanspruches anzunehmen bzw. festgestellte Schäden sofort zu reklamieren. Photowerk haftet insbesondere nicht für Lieferverzögerungen des Transportunternehmens.

(2) Photowerk bestimmt Transportweg und -mittel, sofern der Kunde keine besondere Versandart wünscht und die dabei gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten trägt.

(3) Angaben von Lieferterminen sind stets unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Waren und Dienstleistungen. Sollte Photowerk einen unverbindlich zugesagten Liefertermin nicht einhalten, so kann der Kunde zwei Wochen nach Überschreitung des als unverbindlich genannten Liefertermins Photowerk auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Mit Ablauf der Frist kommt Photowerk in Verzug. Der Kunde kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn Photowerk Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Kunde kann im Falle des Verzuges Photowerk auch schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er nach Ablauf der Nachfrist die Lieferung ablehne. Nach erfolglosem Nachfristablauf ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zuverlangen. Die Schadensersatzverpflichtung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Falle der einfachen Fahrlässigkeit beschränkt sich der Schadensersatzanspruch statt der Leistung von Photowerk auf höchstens 10% des Warenwertes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. In diesem Fall ist der Anspruch auf Nachlieferung ausgeschlossen.

(4) Wird unsere Leistung infolge von höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, unverschuldetem Unvermögen, insbesondere durch Unterbrechung der Energie- oder Wasserversorgung und unverschuldetem Maschinenstillstand oder sonstigen nicht in unserem Einflussbereich liegenden Gründen verzögert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Ist dies dem Kunden unzumutbar oder besteht Unmöglichkeit haftet Photowerk für den Schaden nicht.

(5) Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht von Photowerk.

(6) Photowerk ist zu Teillieferungen berechtigt.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Photowerk.

7. Widerrufsbelehrung

Photowerk liefert ausschließlich Waren, die nach Ihren Vorgaben (Kundenspezifikation) angefertigt werden und eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Deshalb besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch den Ausschluss des Widerrufsrechts nicht berührt (s. §8).

8. Mängelgewährleistung

(1) Der Kunde hat Mängel an den gelieferten Artikeln unverzüglich bei Anlieferung, spätestens jedoch am Folgewerktag nach Erhalt, unter genauer Beschreibung schriftlich zu reklamieren und gegebenenfalls mit Fotos zu dokumentieren. Eine spätere Geltendmachung von offensichtlichen Mängeln ist ausgeschlossen. Pakete müssen vom Kunden bei Übergabe vom Transportunternehmen sofort auf äußere Beschädigungen untersucht werden und diese gemeldet werden.

(2a) Geschmackliche Beanstandungen gelten nicht als Mängel. Als berechtigte Mängel gelten nur Unzulänglichkeiten, die nach dem bisherigen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären. Geringfügige Abweichungen zum Original können demnach nicht beanstandet werden, sofern sie durch das jeweils verwendete Herstellungsverfahren nicht verbessert produziert werden können. Insbesondere durch Fertigungstoleranzen entstandene Farbabweichungen, Versätze und Randbeschnitte rechtfertigen keine Beanstandung der Ware. Größere Farbabweichungen zwischen unterschiedlichen Aufträgen, Vergleichsmustern oder sonstigen Vorlagen stellen ebenfalls keinen Mangel dar, wenn diese in einem anderen Produktionsverfahren hergestellt wurden oder auf die Nutzung anderer Maschinen zurückzuführen sind.

(2b) Ein Mangel liegt ferner nicht vor, wenn eine Qualitätseinbuße durch eine mangelhafte Qualität (zum Beispiel Auflösung) der Originalbilddaten hervorgerufen wird oder wenn sie auf durch den Kunden selbst geliefertes Material zurückzuführen ist.

(2c) Bei Beanstandung der Farbwiedergabe von einem Foto auf einem Trägermaterial im Vergleich zum Kundenmonitor ist der Kunde in der Pflicht nachzuweisen, dass das übertragene digitale Foto dem üblichen Standard entspricht, Farbprofile von Photowerk als Softproof verwendet wurden, der Monitor kalibriert und sich die Ausgabegeräte des Kunden in einem technisch einwandfreien Zustand befinden.

(3a) Bei von Photowerk zu vertretenden Mängeln an den gelieferten Waren, hat der Kunde das Recht, von Photowerk Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Ware oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei Photowerk nach eigenem Ermessen. Kommt Photowerk der berechtigten Aufforderung zur Nacherfüllung nicht in angemessener Zeit nach oder verweigert Photowerk die Nacherfüllung, kann der Kunde die Rückgängigmachung des Auftrages verlangen oder die Vergütung mindern. Eine angemessene Nacherfüllungsfrist beträgt mindestens drei Wochen.

(3b) Photowerk kann darüber entscheiden, ob die fehlerhafte Ware vom Kunden zurückgeschickt werden muss und setzt den Kunden darüber schriftlich (E-Mail oder Brief) über diese Entscheidung in Kenntnis. Photowerk übernimmt in diesem Fall die Rücksendekosten. Der Kunde sendet die Ware zunächst auf seine Kosten zurück und erhält nach Einreichen des Versandbelegs die Kosten der Rücksendung von Photowerk in Form einer Gutschrift oder per Banküberweisung zurück. der Kunde sendet die Ware im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht nicht „unfrei“ an Photowerk zurück, da hierfür höhere Versandkosten entstehen als nach Zusendung eines Rücksendepaketscheins. Sendet der Kunde die Ware trotzdem unfrei, so ist Photowerk dazu berechtigt den Differenzbetrag in Rechnung zu stellen.

9. Datenspeicherung

(1) Daten der Kunden werden von Photowerk EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet, soweit dieses zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist und soweit dieses im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist. Eine Weiterleitung an Dritte zu werblichen Zwecken ist ausgeschlossen.

(2) Zu Beweissicherungszwecken werden die vom Kunden übermittelten oder übersandten Bilddateien solange gespeichert, bis die dazugehörigen Rechnungspositionen beglichen wurden. Eine weitere Sicherung über die Beendigung des jeweiligen Auftrages hinaus erfolgt grundsätzlich nicht. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche an Photowerk übersandten Bilddateien selbst zu speichern und zu sichern.

10. Geltendes Recht und Gerichtsstand

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Photowerk und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz von Photowerk (Nürnberg).

11. Salvatorische Klausel

Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, so berührt das weder die Wirksamkeit des verbleibenden Teils der Bestimmung noch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, die dem verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag eine nicht vorhergesehene Regelungslücke aufweist.

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